Fahrschule Schäfer GmbH
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Führerschein mit 17



Das „Begleitete Fahren ab 17 Jahre“, auch bekannt als „Führerschein mit 17“, ist bereits seit dem 01. Oktober 2005 möglich.

 

Diese Einführung soll dazu beitragen, dass u.a. hohe Unfallrisiken gesenkt werden. Laut Statistiken sind an ca. 20% der Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten 18- bis 24-jährige Autofahrer beteiligt, was größten Teils auf mangelnde Erfahrung bei den Fahranfängern zurückzuführen ist.

Insbesondere durch mäßigenden Einfluss durch eine Begleitperson soll u.a. der Senkung der Unfallrisiken beitragen werden, sowie dem Fahranfänger mehr Erfahrung und somit auch mehr Sicherheit im Straßenverkehr vermittelt werden.

 

 

Die folgenden Fragen und die nachstehenden Antworten dienen dazu, Dir einen Einblick zum „begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ zu geben und mögliche Fragen Deinerseits zu beantworten.

 



Gerne stehen wir Dir auch bei weiteren Fragen telefonisch, sowie persönlich beratend zur Seite.
 

 

 

 

Mit wieviel Jahren kann ich mich für das „Begleitete Fahren ab 17 Jahre“ in der Fahrschule anmelden?

Man kann sich frühestens mit 16 ½ Jahren für das "Begleitete Fahren ab 17 Jahre" anmelden.


 


Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden?

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres. 

 

 

 

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

 

 

Wie viele Begleiter können eingetragen werden?

Es werden i.d.R. 3 Begleitpersonen eingetragen.  

 

Welche Voraussetzungen muss meine Begleitperson haben?
 
Die Begleitperson …

 

            … muss das 30. Lebensjahr vollendet haben

 

            … muss mind. seit 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (alte Kl. 3) sein

 

            … darf nicht mehr als mit einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein

 

            … muss weniger als 0,25 mg/l Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol haben

 

            … darf nicht unter Wirkung berauschender Mittel stehen

 

            … muss ihren Führerschein mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen
                 Aushändigen

 

 

 

Welche Bescheinigung bekomme ich nach bestandener Prüfung?
 
Solange das 18. Lebensjahr nicht erreicht wurde, wird eine „Prüfbescheinigung“ ausgehändigt. Auf dieser ist/sind unter anderem die Begleitperson/en eingetragen.

 

 

 

Wo muss ich den Kartenführerschein beantragen?

Der Kartenführerschein wird bei der zuständigen Straßenverkehrsamt oder im zuständigen Bürgerbüro beantragt.

 

 

 

Wann muss ich den Kartenführerschein beantragen?

Der Kartenführerschein muss vor Ablauf der 3-Monats Frist rechtzeitig beantragt werden.

 

 

 

Wie lange ist die „Prüfbescheinigung“ gültig?

Die „Prüfbescheinigung“ ist 3 Monate nach Erreichung des 18. Lebensjahres gültig.

 


 

Ab wann beginnt die Probezeit?

Die Probezeit beginnt ab Ausstellungsdatum der „Prüfbescheinigung“.



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