Laut BGV D 27 darf der Unternehmer nur Personen mit der
Führung von Flurförderzeugen beauftragen,die
- mindestens 18 Jahre alt sind,
-für die Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind
-nach BGG ( 322 KB ) ausgebildet und geprüft sind.
Die Ausbildung:
Wir führen regelmäßig Gabelstaplerfahrerausbildungen
durch,
die streng nach dem Regelwerk derBGV D27 [285 KB]
(UVV Fluförderzeuge) und der BGG 925 [322 KB]
(BG-Grundsatz: Ausbildung und Beauftragung der
Fahrer von Flurförderzeugen) durchgeführt werden.
Deshalb dauert eine Ausbildung zum Flurförderzeugführer
mind. 2 Tage (mind. 20 Unterrichtseinheiten) und wird
von einem qualifizierten, zertifizierten Ausbilder
durchgeführt.
Als Firmenkunde fordern Sie bitte Informationen oder ein unverbindliches Angebot an!