Gabelstaplerausbildung
      

                         


 

                         Matthias Herrmann


      Trainer u.Ausbilder BGV D27ZH 1/554

        Ausbildung zum Flurförderzeugführer

 

Gabelstaplerfahrerausbildung (Staplerschein)
Radladerausbildung  (Baggerschein)

Laut BGV D 27 darf der Unternehmer nur Personen mit der
Führung von Flurförderzeugen beauftragen,die

- mindestens 18 Jahre alt sind,

-für die Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind

-nach BGG ( 322 KB ) ausgebildet und geprüft sind.

Die Ausbildung:

 

Wir führen regelmäßig Gabelstaplerfahrerausbildungen
durch,
die streng nach dem Regelwerk der BGV D27 [285 KB]
(UVV Fluförderzeuge) und der BGG 925 [322 KB]
(BG-Grundsatz: Ausbildung und Beauftragung der
Fahrer von Flurförderzeugen) durchgeführt werden.

Deshalb dauert eine Ausbildung zum Flurförderzeugführer
mind. 2 Tage (mind. 20 Unterrichtseinheiten) und wird
von einem qualifizierten, zertifizierten Ausbilder
durchgeführt.

Als Firmenkunde fordern Sie bitte Informationen oder ein unverbindliches Angebot an!


 

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