Führerschein mit 17

                                       

                                   " Führerschein mit 17 "

                                   " Begleitetes Fahren "
               


 

 

 

Im Volksmund "Führerschein mit 17", offiziell sagt man "Begleitetes Fahren": Der Weg ist nun frei für die bundesweite Fahrerlaubnis ab 17 Jahren, denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2005 der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Immer mehr Bundesländer wollen mitmachen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 
 

Bis vor kurzem war der Führerschein mit 17 nur in Niedersachsen möglich, seit Juni auch in Bremen und Hamburg. Welche Schritte fehlen nach der jüngsten Bundesrat-Entscheidung noch, damit man in ganz Deutschland die Fahrerlaubnis mit 17 bekommen kann?

Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung die Bundesregierung ermächtigt, bundeseinheitliche Regeln zu formulieren, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (deshalb Modellversuch, man möchte Erfahrungen sammeln!).
Im Klartext:
Das Bundesverkehrsministerium darf demnächst die Fahrerlaubnisverordnung und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung ändern. Danach ist es Sache jedes einzelnen Bundeslandes, Begleitetes Fahren einzuführen oder nicht. Schleswig-Holstein hat bereits angekündigt, mitzumachen; Bayern möchte ab 1. September mit von der Partie sein.

Was bedeutet das für Jugendliche, die nun in ganz Deutschland heißhungrig in den Startlöchern stehen, um noch mit 17 Jahren Auto fahren zu dürfen? Sollte man gleich morgen zur nächsten Fahrschule laufen? Nein, denn es kann tatsächlich noch einige Zeit dauern, bis in den Bundesländern die Motoren angeworfen werden. Jedes einzelne Land kann sich nämlich frei entscheiden, ob in seinem Gebiet der Führerschein mit 17 erworben werden kann oder nicht, denn die Teilnahme am Modellversuch ist freiwillig. Ob und wann eine solche Entscheidung fällt, entscheiden also von Fall zu Fall die Gesetzgebungsorgane der Länder selbst.

                       Welche Auflagen gibt es ?

Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren (derzeit in Niedersachen und Bremen: ein Elternteil).

Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen

Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,0-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel

Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder Berater mitfahren.

Zwei dafür in Frage kommende Begleiter sind bei der Antragstellung zu benennen, es kann also nicht einfach irgendjemand zur Begleitperson auserkoren werden.

Die Fahrschulen bieten Seminare an, um Eltern bzw. Begleitpersonen auf diese Aufgabe vorzubereiten, die Teilnahme daran ist aber nicht verpflichtend.

               

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